Kostenübernahme

Osteopathische Behandlungen werden in der Regel als Privatleistung nach (GebüH) bzw. der Gebührenverordnung (GoÄ) abgerechnet.

Sind Sie privat versichert können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen ob Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind. Dies ist der Regelfall.

Als Heilkunde ist Osteopathie eine Leistung, die nicht wie Physiotherapie im Heilmittelkatalog verankert ist und per Rezept verordnet werden kann.

Seit Anfang 2012 übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen.

Ob und zu welchen Konditionen Ihre Krankenkasse osteopathische Leistungen erstattet, können Sie auf folgender Liste einsehen: www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

Da die Krankenkassen ihre Konditionen häufig ändern und auch Sachbearbeiter innerhalb der Kassen erfahrungsgemäß Einzelfälle unterschiedlich einstufen, sollten Sie Ihre Kasse unbedingt kontaktieren, bevor Sie sich in osteopathische Behandlung begeben.

Als gesetzlich Versicherte/r haben Sie auch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen zur Kostenerstattung der osteopathischen Behandlung abzuschließen.